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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Anmeldung

Ihr meldet euch über unsere Anmeldeseite (https://erlangen.dlrg.de/lernen/anmeldung/) zum gewünschten Rettungsschwimmkurs unter Angabe aller Daten an. Anschließend erhaltet ihr eine Mail mit der Bitte um Bestätigung - nur mit dieser Bestätigung wird die Anmeldung als solche wahrgenommen und berücksichtigt. Fehlt diese Bestätigung, wird der Kursplatz anderweitig vergeben. Im Nachgang erhaltet ihr eine "Bestätigung durch Verwalter" mit den Zahlungsinformationen und der Aufforderung zur Begleichung der Zahlung. Erst nach eingegangener Zahlung werden euch die Zugangsdaten zu den Online-Modulen übersendet.

Online-Module (Theorie)

Sobald die Zahlung der Kursgebühr bei uns eingegangen ist, erhaltet ihr eine Mail mit den Zugangsdaten zu den Online-Modulen. Diese sind vollständig vor den Praxiseinheiten durchzuarbeiten und die Kontrollfragen korrekt an die angegebene Mailadresse zu senden. Falsche Antworten müssen auf Rückmeldung korrigiert und erneut eingesendet werden. Erst wenn alle Online-Module durchgearbeitet wurden und sämtliche Kontrollfragen korrekt beantwortet vorliegen, ist eine Teilnahme an den Praxiseinheiten möglich. Nicht (rechtzeitig) bearbeitete Online-Module gelten als "nicht angetreten zu Kursbeginn" und der Kursplatz wird unsererseits unter Einbehaltung von Stornogebühren storniert.

Praxiseinheiten

Im Anschluss an die Bearbeitung der Online-Module finden die Praxiseinheiten statt. Termine, Uhrzeiten und Orte entnehmt ihr bitte der Ausschreibung. Die Prüfungsleistungen zu den Praxiseinheiten findet ihr unter https://erlangen.dlrg.de/lernen/rettungsschwimmausbildung/rettungsschwimmabzeichen/

Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.

Theorieprüfung

Im Anschluss an die Praxiseinheiten und die erfolgreiche Abnahme der Prüfungsleistungen erhaltet ihr eine Mail mit dem Link zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung wird online über den DLRG Landesverband Bayern durchgeführt, ein Täuschungsversuch gilt als Nicht Bestanden. Nach erfolgreicher Absolvierung der Theorieprüfung erhaltet ihr eine Mail mit einem Zertifikat, dieses wird uns zugesendet und wir stellen euch im Anschluss den Rettungsschwimmpass aus und übersenden diesen via Post.

Eigene Übungszeit

Die Rettungsschwimmkurse sind Ressourcenschonend ausgelegt - eine gute Körperliche Fitness und die Beherrschung der Grundlegenden Schwimmkenntnisse wird vorausgesetzt. Bei der Durchführung des Kurses besteht keine Möglichkeit für umfangreiche Übungseinheiten sowie die Vermittlung grundlegender Schwimmfertigkeiten, eine Überprüfung und Übung der grundlegenden Schwimmfertigkeiten sollte daher vorher selbstständig erfolgen.

Gerade bei den Rettungsschwimmkursen für Studierende ist der Zeitansatz der Praxiseinheiten knapp kalkuliert und es sind ausreichend eigene Übungszeiten als Vorbereitung einzuplanen.

Die Voraussetzungen zu den Rettungschwimmkursen findet ihr in der jeweiligen Ausschreibung des Kurses unter dem Punkt "Voraussetzungen".

Dort steht auch in Klammern das Datum, bis wann die Voraussetzungen nachzuweisen bzw. einzureichen sind (Ausnahme hiervon bildet die Erste-Hilfe-Ausbildung, diese darf auch nachgereicht werden).

Eine gute Körperliche Fitness und die Beherrschung der Grundlegenden Schwimmkenntnisse wird vorausgesetzt. Bei der Durchführung des Kurses besteht keine Möglichkeit für umfangreiche Übungseinheiten sowie die Vermittlung grundlegender Schwimmfertigkeiten, eine Überprüfung und Übung der grundlegenden Schwimmfertigkeiten sollte daher vorher selbstständig erfolgen. Die grundlegenden Schwimmstile "Brust", "Kraul" und "Rücken" sollten sicher beherrscht werden, ggf. empfiehlt sich vorher ein Techniktraining.

Gerade bei den Rettungsschwimmkursen für Studierende ist der Zeitansatz der Praxiseinheiten knapp kalkuliert und es sind ausreichend eigene Übungszeiten als Vorbereitung einzuplanen.

Alle Prüfungsleistungen (inkl. Theorieprüfung und EH-Ausbildung) sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.

Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung der Grundausbildung im Schwimmen und der Selbstrettung. Die Rettungsschwimmprüfungen dienen der Ausbildung in der Selbst- und Fremdrettung sowie der Vorbereitung für den Wasserrettungsdienst.

Die Prüfungsleistungen zu den jeweiligen Rettungsschwimmabzeichen findet ihr unter https://erlangen.dlrg.de/lernen/rettungsschwimmausbildung/rettungsschwimmabzeichen/

Dort findet ihr auch die dazugehörige Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen, nach der wir die Ausbildung und Prüfung durchführen werden.

Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbildenden vor Ort. Alle Übungen und Prüfungen sind in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen. 

Alle Prüfungsleistungen (inkl. Theorieprüfung und EH-Ausbildung) sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.

Die Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen, nach der wir die Ausbildung und Prüfung durchführen werden, findet ihr unter https://erlangen.dlrg.de/lernen/rettungsschwimmausbildung/rettungsschwimmabzeichen/ unter dem jeweiligen Schwimmabzeichen als PDF.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbildenden vor Ort.

Wir übersenden euch nach Eingang der Bezahlung eine Mail mit den Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) für die Online-Module.

Diese Online-Module müssen bis zu einem, in der Ausschreibung festgelegten Datum bearbeitet werden (Texte, Bilder, Videos und Audios durcharbeiten) und die Antworten für die gestellten Fragen an uns übersendet werden.

Je schneller die Bezahlung bei uns eingeht, desto mehr Zeit steht zur Bearbeitung Online-Module zur Verfügung. Eine Firstverlängerung zur Bearbeitung der Online-Module ist nicht vorgesehen. Sollten keine Antworten fristgerecht eingehen, wird der Kursplatz unsererseits storniert (gilt als nicht angetreten zu Ausbildungsbeginn).

Die Bearbeitung der Online-Module ist Voraussetzung, zur Teilnahme an den Praxiseinheiten und um das Rettungsschwimmabzeichen zu erhalten.

Bitte versucht es mal mit einem anderen Endgerät (Laptop, Handy, Tablet, etc.) sowie mit einem anderen Browser. Sollte dies nichts helfen, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme, um die Technischen Probleme zeitnah zu lösen.

Eine Nichtbearbeitung der Online-Module wegen technischer Probleme ist nicht hinnehmbar.

Die Bearbeitung der Online-Module ist Voraussetzung, zur Teilnahme an den Praxiseinheiten und um das Rettungsschwimmabzeichen zu erhalten.

Prüfungsleistungen, für die bestimmte Zeiten und/oder Strecken vorgeschrieben sind, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. Die Leistung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Teilnehmende das Wasser eigenständig verlassen hat.

Bei Partnerübungen sollen die beiden Partner wenn möglich gleiches Geschlecht und in etwa gleiches Gewicht und Größe haben. Ausbildung und Prüfung haben altersgerecht zu erfolgen.

Alle Übungen und Prüfungen sind in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.

Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.

Gemäß Prüfungsordnung sind alle Prüfungsleistungen ohne Hilfsmittel durchzuführen, darunter explizit auch ohne Schwimmbrillen.

Denn bei der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung soll frühzeitig die Überwindung des Lidschlussreflexes bei Wasserkontakt gezielt geübt werden. Dieses ist ein wichtiges Lernziel, um im späteren Fall des plötzlichen Wasserkontaktes (Sturz ins Wasser, Verlust der Schwimmbrille) oder einer Rettungsaktion eine Orientierungslosigkeit und Panik zu verhindern.

Ziel der Ausbildung sollte also immer die Toleranz des Wasserkontaktes sein und nicht diesen durch eine Brille bereits frühzeitig auszuschließen.

Gemäß Prüfungsordnung sind alle Prüfungsleistungen ohne Hilfsmittel durchzuführen, darunter explizit auch ohne Schwimmbrillen. Es existieren keine Ausnahmen für Brillen- / Kontaktlinsenträger für Prüfungsleistungen.

Das Sehen unter Wasser entspricht einer Sehschärfe unter 2% nahe der Blindheitsgrenze, unter Wasser sehen wir also alle gleich schlecht.

Daher wird in der Ausbildung und Prüfung darauf geachtet durch entsprechend kontrastreiche Gegenstände gegen zusteuern.

Aus Erfahrung können wir festhalten, dass alle Leistungen auch für Brillen- / Kontaktlinsenträger ohne Schwimmbrille durchführbar sind. Wir empfehlen am Beckenumgang die Nutzung einer Brille.

Als Bekleidung für das "Kleiderschwimmen" sind einheitliche Jacke und lange Hose (Köperanzug) zu verwenden, diese werden von uns zur Verfügung gestellt.

Verliert ein Teilnehmer während des Entkleidens ein Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen. Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten am Beckenrand oder andere Hilfen nicht gestattet.

In Ausnahmefällen kann eigene, mitgebrachte Kleidung zugelassen werden. Diese muss dann ebenfalls aus einer langen, weiten Hose (keine Leggings) sowie einem langärmeligen, weiten Oberteil (keine Tops oder enganliegende Shirts) bestehen.

Der Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung darf auch nachgereicht werden und muss nicht zum Start der Praxiseinheiten vorliegen.

Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen, dementsprechend darf in diesem Zeitraum der Nachweis zur Erste-Hilfe-Ausbildung nachgereicht werden.

Gemß Prüfungsordnung Schwimmen Rettungschwimmen gilt

"Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt."

Das bedeutet, um in Deutschland für Führerscheine, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter, Studium, Rettungsschwimmer oder andere offizielle Verwendungen eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung anbieten zu können und diese Anerkennen zu lassen, muss der entsprechende Dienstleister entweder Mitglieder der BAGEH (https://www.bageh.de/) sein und/oder sich bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der DGUV oder einer nach Landesrecht zuständigen Stelle zertifizieren lassen.

Mit dieser Zertifizierung erfolgt eine andauernde Überprüfung der Inhalte/ Lehraussagen, der entsprechenden Ausbildungsmaterialen und der Lehrgangsräume auf Ihre Qualität und auch die Lehrkräfte (Fortbildungspflicht/ Lehraussagen) unterliegen einer entsprechenden Überwachung. 

Dementsprechend muss die Erste-Hilfe-Schulung von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt werden und die Urkunde / der Nachweis den offiziellen Vorgaben für eine Bescheinigung für Erste-Hilfe-Schulungen entsprechen.

Leider gibt es auf dem Markt mittlerweile auch Anbieter, die sich dieses Zertifizierungsverfahren sparen. Somit sind deren Lehraussagen und die Schulung schwer überprüfbar und unterliegen keiner Überwachung. Derlei Urkunden / Nachweise können wir leider nicht akzeptieren. Daher bitte versichert euch beim jeweiligen Anbieter, dass Sie auch tatsächlich zertifiziert sind (Online-Angebote sind in der Regel nicht zertifiziert).

Menschen mit Behinderungen werden in die Ausbildung einbezogen, soweit dies ihre Beeinträchtigung erlaubt. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die über die allgemeine Sporttauglichkeit Auskunft gibt. Für Menschen mit Behinderungen können beim Schwimmen Sonderleistungen eingeräumt werden. Die Sonderleistungen sind zwischen dem Ausbilder und dem Prüfling zu vereinbaren.

Ein Rettungsschwimmabzeichen darf nur ausgestellt werden, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen erfüllt sind. Erbrachte Einzelleistungen der Rettungsschwimmabzeichen können bescheinigt werden.

DLRG Prüfungsfragenquiz

Logo DLRG Prüfungsfragenquiz
Wer sein theoretisches Wissen testen möchte, dem empfehlen wir unsere "Prüfungsquiz"-App für Android oder die "DLRG Info"-App für iOS-Geräte.

(Alle Apps der DLRG stehen kostenfrei zur Verfügung)

Alternativ kann das Quiz auch im Webbrowser gespielt werden.

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